Gerichtsbericht
Vier Überfälle aus Hass auf RB Leipzig
Jugendspieler angegriffen / Gericht versagt Bewährung
Aus generalpräventiven Erwägungen heraus versagte das Landgericht einem 23 Jahre alten Angeklagten milde Haftstrafen auf Bewährung. Maik V. hatte im vorigen Jahr aus Hass auf RB Leipzig vier Nachwuchsspieler dieses Fußballvereins überfallen und sie teils erheblich verletzt. "Wir sind ein Strafgericht und keine sozialtherapeutische Einrichtung", sagte nun der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr zum Abschluss der Berufungsverhandlung. Das Gericht wolle aufgrund deutlicher Sanktionen signalisieren, dass Gewalttaten ohne Ansehen von Personen oder Fußballvereinen hart geahndet werden. Es müsse eine "ganz klare Trennlinie zwischen Sport und Gewalt gezogen werden", so Harr weiter. Der Angeklagte habe sich "auf die falsche Seite begeben".
Maik V. war wegen der brutalen Überfallserie bereits im Juni in erster Instanz vom Amtsgericht Leipzig schuldig gesprochen worden. Es verhängte zwei Gesamtstrafen: Eine lautete zwei Jahre und zwei Monate Haft, die andere ein Jahr und drei Monate Haft - jeweils ohne Bewährung. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, so dass sich nun das Landgericht als zweite Instanz mit dem Fall befassen musste.
Dem Geständnis von Chemie-Fan Maik V. zufolge hatte er am 27. Oktober 2010 in der Nähe der Sportschule Egidius Braun einen 14-Jährigen angegriffen, der auf dem Weg zum Training einer Jugendmannschaft von RB Leipzig war, und ihn ohne Anlass geschlagen. Nur wenige Minuten später lauerte V. dem nächsten Jungkicker auf. "Er versetzte ihm einen gezielten Faustschlag ins Gesicht." Aus Angst vor weiteren Repressalien händigte das Opfer dem Täter entsprechend der Forderung Jacke und Sporttasche mit Vereinskleidung aus. Wie es im Ersturteil heißt, übergab der Angeklagte dann die Sportjacke als "Trophäe" sowie Zeichen dafür, einen RB-Spieler "abgezogen" zu haben, Mitgliedern seiner Ultra-Fan-Gruppierung. Die Sportschuhe habe er für sich behalten.
Der dritte Überfall auf einen Jugendkicker beim Regionalligisten ereignete sich am 19. November in der Straßenbahnlinie 1. Ebenfalls in einer Bahn der Linie 1 wurde dann am 13. Dezember ein 16-jähriger Nachwuchsspieler zwischen den Haltestellen Stannebeinplatz und Stöckelstraße massiv angegriffen. Nach Faustschlägen erlitt er eine Gehirnerschütterung und musste vier Tage stationär behandelt werden.
Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz hatte dafür plädiert, "mit Entschiedenheit und Härte zu reagieren". Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für eine Strafmilderung. Einem Gutachter zufolge seien die Überfälle weder mit alkoholischer Beeinträchtigung noch psychischer Erkrankung des Angeklagten zu erklären, auch wenn er laut Diagnose unter einer impulsiven Persönlichkeitsstörung leidet, die als behandlungsbe- dürftig eingestuft wurde. Zudem habe der bereits mehrfach vorbestrafte Maik V. weder Einsicht noch Reue gezeigt. Das Landgericht beließ es bei den vom Amtsgericht verhängten zwei Gesamtstrafen, bezog aber weitere Sanktionen mit ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sabine Kreuz